AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
albis Medizin- und Röntgentechnik UG (haftungsbeschränkt)
Schäferstraße 6
06886 Lutherstadt Wittenberg
vom 01.01.2012

§ 1 – Geltungsbereich der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ AGB
1.1 - Die AGB der Firma albis Medizin- und Röntgentechnik UG (haftungsbeschränkt) für gebrauchte und neue Medizintechnik, gelten für alle Lieferungen und Leistungen mit unseren Vertragspartnern. Unsere AGB werden mit Auftragserteilung anerkannt. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt haben.
1.2 - Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Geschäftskunden, also Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Mit ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer im Sinne des BGB (§ 14, Abs. 1) tätig sind.

§ 2 – Angebot und Vertragsabschluss
2.1 - Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preisstellung als auch der technischen Angaben über die angebotenen Produkte und Leistungen freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenarbeiten. Wir behalten uns vor einen Vertragsabschluß mit der Rechnung zu bestätigen.
2.1.1 - Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes. Leistet der Käufer die Sicherheit in angemessener Frist nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche Seitens des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
2.2 - Die dem Angebot beigefügte technische Daten und Produktbeschreibungen, dienen ausschließlich der Produktinformation. Diese Informationen beschreiben weder den Lieferumfang noch stellen sie eine Garantie der Beschaffenheit des Liefergegenstandes dar. Es gilt ausschließlich der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.

§ 3 – Preise und Zahlungen
3.1 - Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Kosten der Verpackung und des Versandes werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 - Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.3 - Der Kaufpreis ist gemäß dem Bestellvorgang zu entrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Bestellungen über ein Angebot, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszustellung als Vorkasse zu zahlen. Leistet der Käufer die Zahlung nicht in angemessener Frist, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche seitens des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. der EZB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Versand der Ware erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollständig auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.
3.4 - Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3.5 - Eine Bezahlung ist ausschließlich durch eine Vorauszahlung per Überweisung möglich. Der Versand der Bestellung erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrags auf unser Konto. Unsere Kontodaten erhalten Sie mit der Bestell-Bestätigung. Eine Ausnahme beim Einkauf auf Rechnungen ab der ersten Bestellung gilt für öffentliche Einrichtungen, Behörden, Krankenhäuser, Kliniken (nicht Privatkliniken), Schulen, Universitäten etc. – mit Sitz in Deutschland. Diese Kunden haben die Möglichkeit, innerhalb des Bestellvorganges, eine entsprechende Nachricht an uns zu übermitteln. Bitte hinterlassen Sie uns in solchen Fällen neben Ihren Adressdaten, auch die Ansprechperson mit Telefonnummer. Wir setzen uns vor Warenauslieferung mit Ihnen in Verbindung.
3.6 - Auslandslieferungen können nur gegen Vorauszahlung erfolgen. 3.7 - Gemäß § 19 Absatz 1 UstG (Kleinunternehmerregelung) wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben.

§ 4 – Liefer- und Versandkosten

Preise: Sämtliche Preise auf unserer Internetpräsenz verstehen sich zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten.

Liefer- und Versandkosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

0-2 kg        15,00 Euro DHL Paketversand
2-10 kg      25,00 Euro DHL Paketversand
10-20 kg    35,00 Euro DHL Paketversand
20-31,5 kg 45,00 Euro DHL Paketversand

Diese Kosten gelten nur für Waren mit einem Wert bis 500 Euro und einer maximalen Kantenlänge von 120 cm und einem maximalen Gurtmaß von 240 cm.
Für alle Waren bitten wir die Kosten vorher bei uns anzufragen.

Lieferungen innerhalb Deutschlands per Speditionsversand:
Für alle Waren – mit einem Gewicht größer 31,5 kg, bitten wir die Kosten vorher bei uns anzufragen.

Liefer- und Versandkosten für Lieferungen außerhalb Deutschlands:
Für alle Waren bitten wir die Kosten vorher bei uns anzufragen.

Lieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt bei Vorauszahlung und Bankeinzug in der Regel 4-6 Werktage. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf unserem Konto.

§ 5 – Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Firma albis Medizin- und Röntgentechnik UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Leistung zu verweigern, wenn aufgrund von Umständen anzunehmen ist, dass die Bezahlung unserer Leistungen vom Vertragspartner nicht vollständig und rechtzeitig erbracht werden kann.

§ 6 – Lieferung, Lieferzeit und Abnahme
6.1 - Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2 - Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so ist dieser grundsätzlich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 15% des Kaufpreises anzusetzen. Dem Käufer wird die Möglichkeit gegeben, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dem Verkäufer ist die Möglichkeit gegeben, einen höheren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.3 - Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
6.4 - Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich verbindlich und schriftlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Bei einer vereinbarten Lieferfrist beginnt diese grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen sowie etwaiger vereinbarter Vorauszahlungen. Ansprüche des Vertragspartners - insbesondere Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung - sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teil-Lieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Vertragspartners dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§ 7 – Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers / Verkäufers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt
8.1 - Sämtliche gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen (Vorbehaltsware). Der Käufer ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise über die Vorbehaltsware zu verfügen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen. Der Kunde hat die Ware nach Aufforderung an den Käufer herauszugeben. Falls der Kunde entgegen diesen Bedingungen den Kaufgegenstand weiterveräußert, so wird schon jetzt vereinbart, dass der Kunde die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Forderung des Verkäufers an diesen abtritt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, die Ware nach Rücknahme und Ankündigung der Verwertung diese öffentlich versteigern zu lassen und sich aus dem Versteigerungserlös hinsichtlich seiner Kaufvertragsforderungen und seiner Rechtsverfolgungskosten und Nebenforderungen zu befriedigen.

§ 9 – Gewährleistung und Mängelrüge
9.1 - Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat offensichtliche Mängel dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
9.2 - Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten, soweit nicht anders vermerkt, 12 Monate. Gewährleistungen und Gewährleistungsfristen gelten ausschließlich nur innerhalb Deutschlands. Sie beginnt mit der Abnahme des Kaufgegenstandes. Unbeanstandete Ingebrauchnahme des Kaufgegenstandes steht der Abnahme gleich. Tritt beim Liefergegenstand ein Mangel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Verkäufer nach eigener Wahl die Möglichkeit, den Kaufgegenstand nachzubessern oder einen Ersatz zu liefern oder die Rückabwicklung des Vertrages nach bereicherungsrecht vom Käufer zu verlangen. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages nach Bereicherungsrecht zu verlangen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Falls der Käufer Änderungen am Lieferungsgegenstand vornimmt, erlischt jegliche Gewährleistung, falls der Käufer nicht den Nachweis führen kann, dass die von ihm vorgenommenen Veränderungen seine Ursache für den aktuellen Mangel bedingen. Nicht unter die Gewährleistung fallen insbesondere Mängel in Folge natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßem oder fehlerhaftem Gebrauch, nicht Beachtung der vorgesehenen Betriebsbedingungen sowie bei Gebrauchsgeräten der Ausfall von Verschleißteilen.
Die Gewährleistungsfrist für Kaufgegenstände wird grundsätzlich nicht durch Reparaturen und dem Einbau von Ersatzteilen verlängert. Für diese Reparatur und eingebauten Ersatzteile gilt aber wieder die gesetzliche Gewährleistungsfrist neu, deren Neulaufzeit aber nicht länger sein kann als die ursprünglich vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist für den reparierten Gegenstand. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer wie auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche betreffend Mangelfolgeschäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
9.3 - Bei gebrauchten medizinischen Geräten ist grundsätzlich die Gewährleistung und die Gewährleistungsfrist schriftlich zu vereinbaren, anderenfalls gilt uneingeschränkt: Auf Grund des Medzinproduktegesetzes (MPG) und den EU-Richtlinen wird der jeweils beschriebene Artikel als "Gebraucht" oder als "Ersatzteilspender" ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich bei der angebotenen gebrauchten Medizintechnik grundsätzlich um Technik handelt, die bereits tatsächlich in Gebrauch war und daher auch die dementsprechenden Gebrauchsspuren aufweisen kann. Soweit in der Beschreibung nichts anderes ausgeführt ist, beeinträchtigen diese jedoch die Funktionsfähigkeit nicht. Mit Annahme unseres Angebots erkennt der Besteller an, dass jegliche Haftung, für nach der Lieferung auftretender Mängel, ausgeschlossen ist. Bei vorheriger Vereinbarung in Schriftform hat der Kunde das Recht, die in der Auftragsbestätigung genannte Ware nach vorheriger Terminvereinbarung selbst zu prüfen oder durch einen von ihm Beauftragten überprüfen zu lassen. Auf Anforderung ist die albis Medizin- und Röntgentechnik UG (haftungsbeschränkt) gerne bereit, hierzu Unterstützung zu geben. Es steht im alleinigen Ermessen des Kunden, einen Beauftragten auf seine Kosten zu nennen. Sämtliche Überprüfungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die albis Medizin- und Röntgentechnik UG (haftungsbeschränkt) haftet weder für die Qualität der Arbeit des Beauftragten, noch für dessen Kosten.
Der Käufer wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und soweit vorgeschrieben, eine entsprechenden sicherheitstechnischen Kontrollen, STK, MTK etc. des Gerätes durchführen lassen muss. Alle damit im Zusammenhang stehende Kosten zur Inbetriebnahme trägt der Käufer selbst. Für deren Einhaltung ist der Käufer allein verantwortlich. Weiterhin ist der Käufer für die Durchführung der Einweisung in das erworbene Gerät selbst verantwortlich.
9.3.1 - Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 5 Abschnitt 2 müssen bestimmte Produkte aus unserem Angebot eingewiesen werden. Bei Bestellung unserer Produkte gehen wir davon aus, dass eine Einweisung nicht erforderlich ist, da diese für ein baugleiches Medizinprodukt bereits erfolgt ist oder die vom Betreiber beauftragte Person entsprechend eingewiesen ist. Bitte fordern Sie ein individuelles Angebot an, wenn Sie eine Einweisung benötigen.
9.4 - Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß. Weiterhin bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche des Bestellers – die gemäß Pkt. 9.3 vereinbart sein müssen - bei Geräteschäden, die nach dem Gefahrübergang gem. § 7, infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlungen, durch Fehlbedienungen, bei übermäßigen Beanspruchungen, durch Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
9.5 - Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 10 – Sonstiges und Schlussbestimmung
10.1 - Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 - Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3 - Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
10.4 - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.5 - Irrtümer in der Produktbeschreibung, den Bildern und im Preis vorbehalten. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem Ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnung. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

§ 11 - Datenschutz
Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass wir aufgrund eines Vertrages zum Zwecke der automatischen Verarbeitung Daten zu seiner Person speichern. Andere als im Vertrag enthaltenen Daten werden nicht gespeichert.

§ 12 – Haftungsausschluss
Rechtlicher Hinweis zu den von uns angebotenen Links: Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 12. Mai 1998, Haftung für Links, entschieden, dass man durch einen Link auf eine andere Homepage deren Inhalte unter Umständen mit zu verantworten hat. Dies kann man nur verhindern, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller von uns per Link angebotenen Seiten und erklären hiermit, dass die dort angebotenen Inhalte u.U. nicht unsere Meinung wiederspiegeln. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von Internetseiten, die auf uns verweisen. Wir sind auch nicht in der Lage, Verweise auf uns festzustellen oder zu überprüfen.